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[Strafrecht und Verkehr]

Egal, ob gegen Sie ein Strafverfahren läuft, Sie ein solches gegen jemanden mittels Anzeige einleiten wollen oder das Strassenverkehrsamt ein Administrativverfahren gegen Sie eingeleitet hat: Wir stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen beratend zur Seite und vertreten Sie vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und den Strassenverkehrsämtern.
strafbefehl; anklage; busse; geldstrafe; freihheitsstrafe; gefängnis; bedingte strafe; unbedingte strafe; landesverweisung; wirtschaftskriminalität; steuerstrafrecht; verwaltungsstrafrecht; unternehmensstrafrecht; sexualdelikte; gewaltdelikte; jugendstrafrecht; strafverteidigung; untersuchungshaft; hausdurchsuchung; siegelung; beschlagnahme; geschädigtenvertretung; privatklägerschaft; auskunftsperson; zeuge; in dubio pro reo; strafprozess; vorsatz; fahrlässigkeit; strafanzeige; starfantrag; zwangsmassnahmengericht; kriminalgericht; strafvollzug; strafregister; strassenverkehrsdelikte; geschwindigkeitsüberschreitung; administrativverfahren; führerausweisentzug
Haben Sie eine Vorladung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten?

Eine Vorladung sollte stets ernst genommen werden. Wir erklären Ihnen, was auf Sie zukommt, welches Ihre Rechte sind und begleiten Sie bei Ihrer Einvernahme, um Ihre Rechte zu schützen und Missverständnisse zu vermeiden.

Läuft gegen Sie ein Strafverfahren?

aEin Strafverfahren kann erhebliche Folgen haben. Wir prüfen die Vorwürfe, beraten Sie zu Ihrer Verteidigungsstrategie und vertreten Ihre Interessen während des gesamten Verfahrens.

Haben Sie einen Strafbefehl erhalten und möchten wissen, was nun zu tun ist?

Ein Strafbefehl kann durch Einsprache innert 10 Tagen angefochten werden, wenn Sie mit den Vorwürfen oder der Strafe nicht einverstanden sind. Wir analysieren Ihre Situation und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

Möchten Sie wissen, welche Strafe Ihnen für ein Delikt droht?

Die Strafen für Delikte variieren je nach Schwere und Umständen. Wir klären Sie über die rechtlichen Konsequenzen auf und helfen Ihnen, mögliche Sanktionen zu minimieren.

Wurden Sie Opfer einer Straftat?

Als Opfer einer Straftat haben Sie verschiedene Rechte, etwa auf Information, auf Vermeidung einer Gegenüberstellung mit der beschuldigten Person, auf Entschädigung oder Genugtuung. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und begleiten Sie durch das Strafverfahren.

Wurde in Ihrem Unternehmen ein Delikt begangen?

Wir beraten Sie gerne zum weiteren Vorgehen, insbesondere der Einleitung eines Strafverfahrens, aber auch zu Haftungsfragen, internen Untersuchungen und Präventionsmassnahmen.

Haben Sie ein Schreiben vom Strassenverkehrsamt erhalten, worin eine Administrativmassnahme angekündet wird?

Administrativmassnahmen wie Verwarnungen oder Führerausweisentzüge müssen den gesetzlichen Grundlagen entsprechen und können angefochten werden. Wir prüfen die Rechtslage und unterstützen Sie bei einem Verfahren vor dem Strassenverkehrsamt.

Droht Ihnen der Entzug Ihres Führerausweises?  

Ein Führerausweisentzug kann erhebliche Einschränkungen mit sich bringen. Wir beraten Sie gerne zur Rechtslage und helfen Ihnen – sofern notwendig – den Entzug anzufechten.

strafbefehl; anklage; busse; geldstrafe; freihheitsstrafe; gefängnis; bedingte strafe; unbedingte strafe; landesverweisung; wirtschaftskriminalität; steuerstrafrecht; verwaltungsstrafrecht; unternehmensstrafrecht; sexualdelikte; gewaltdelikte; jugendstrafrecht; strafverteidigung; untersuchungshaft; hausdurchsuchung; siegelung; beschlagnahme; geschädigtenvertretung; privatklägerschaft; auskunftsperson; zeuge; in dubio pro reo; strafprozess; vorsatz; fahrlässigkeit; strafanzeige; starfantrag; zwangsmassnahmengericht; kriminalgericht; strafvollzug; strafregister; strassenverkehrsdelikte; geschwindigkeitsüberschreitung; administrativverfahren; führerausweisentzug
Egal, ob gegen Sie ein Strafverfahren läuft, Sie ein solches gegen jemanden mittels Anzeige einleiten wollen oder das Strassenverkehrsamt ein Administrativverfahren gegen Sie eingeleitet hat: Wir stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen beratend zur Seite und vertreten Sie vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und den Strassenverkehrsämtern.

Ihre Ansprechpartner zum Thema: [Strafrecht und Verkehr]

Haben Sie eine Vorladung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten?

Eine Vorladung sollte stets ernst genommen werden. Wir erklären Ihnen, was auf Sie zukommt, welches Ihre Rechte sind und begleiten Sie bei Ihrer Einvernahme, um Ihre Rechte zu schützen und Missverständnisse zu vermeiden.

Läuft gegen Sie ein Strafverfahren?

aEin Strafverfahren kann erhebliche Folgen haben. Wir prüfen die Vorwürfe, beraten Sie zu Ihrer Verteidigungsstrategie und vertreten Ihre Interessen während des gesamten Verfahrens.

Haben Sie einen Strafbefehl erhalten und möchten wissen, was nun zu tun ist?

Ein Strafbefehl kann durch Einsprache innert 10 Tagen angefochten werden, wenn Sie mit den Vorwürfen oder der Strafe nicht einverstanden sind. Wir analysieren Ihre Situation und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

Möchten Sie wissen, welche Strafe Ihnen für ein Delikt droht?

Die Strafen für Delikte variieren je nach Schwere und Umständen. Wir klären Sie über die rechtlichen Konsequenzen auf und helfen Ihnen, mögliche Sanktionen zu minimieren.

Wurden Sie Opfer einer Straftat?

Als Opfer einer Straftat haben Sie verschiedene Rechte, etwa auf Information, auf Vermeidung einer Gegenüberstellung mit der beschuldigten Person, auf Entschädigung oder Genugtuung. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und begleiten Sie durch das Strafverfahren.

Wurde in Ihrem Unternehmen ein Delikt begangen?

Wir beraten Sie gerne zum weiteren Vorgehen, insbesondere der Einleitung eines Strafverfahrens, aber auch zu Haftungsfragen, internen Untersuchungen und Präventionsmassnahmen.

Haben Sie ein Schreiben vom Strassenverkehrsamt erhalten, worin eine Administrativmassnahme angekündet wird?

Administrativmassnahmen wie Verwarnungen oder Führerausweisentzüge müssen den gesetzlichen Grundlagen entsprechen und können angefochten werden. Wir prüfen die Rechtslage und unterstützen Sie bei einem Verfahren vor dem Strassenverkehrsamt.

Droht Ihnen der Entzug Ihres Führerausweises?  

Ein Führerausweisentzug kann erhebliche Einschränkungen mit sich bringen. Wir beraten Sie gerne zur Rechtslage und helfen Ihnen – sofern notwendig – den Entzug anzufechten.

wir sind für sie da

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