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[Arbeit]

Ob Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Fragen zum Arbeitsverhältnis haben – wir unterstützen Sie mit Rat und Tat. Gerne vertreten wir Sie im Rahmen von gütlichen Verhandlungen sowie in gerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
arbeitsvertrag; konkurrenzverbot; fristlose kündigung; missbräuchliche kündigung; arbeitszeugnis; überstunden; aufhebungsvereinbarung; arbeitsunfähigkeit; krankheit; datenschutz; personalverleih; bonus; gratifikation; ferien; freistellung; geschäftsfahrzeug; arbeitsplatzkonflikt; kurzabsenzen; burnout; spesen; kurzarbeit; arbeit auf abruf; änderungskündigung; reglement; sperrfrist; krankheit des kindes; sozialversicherungsabzüge; arbeitslosenversicherung
Möchten Sie Ihren Arbeitsvertrag überprüfen lassen?

Eine Vertragsprüfung schützt vor unerwarteten Risiken und sichert Ihre Rechte. Wir analysieren Ihren Arbeitsvertrag, um ungünstige Klauseln zu identifizieren und sicherzustellen, dass alle Regelungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. So können Sie Streitigkeiten vermeiden und gut informiert entscheiden.

Beabsichtigen Sie, eine Kündigung auszusprechen?

Kündigungen erfordern die Einhaltung formeller Voraussetzungen, wie Fristen und klare Begründungen. Wir beraten Sie, um eine rechtlich einwandfreie Kündigung zu gewährleisten und unnötige Konflikte zu vermeiden. So bleiben Sie rechtlich abgesichert.

Wollen Sie ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich auflösen?

Einvernehmliche Auflösungen sollten in einer Aufhebungsvereinbarung festgehalten werden, die alle wichtigen Punkte regelt, etwa Abfindungen und Freistellungen. Wir stellen sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und zukünftige Ansprüche ausgeschlossen sind.

Wann darf fristlos gekündigt werden?

Fristlose Kündigungen sind nur bei gravierenden Pflichtverletzungen zulässig. Diese müssen sofort und nachvollziehbar begründet werden. Wir beraten Sie, um sicherzustellen, dass eine solche Massnahme rechtlich Bestand hat.

Wie wehre ich mich gegen eine missbräuchliche Kündigung?

Bei einer missbräuchlichen Kündigung können Sie eine Entschädigung fordern. Sie müssen während der Kündigungsfrist eine schriftliche Einsprache erheben und die Entschädigung innert 180 Tagen prozessual geltend machen. Wir prüfen Ihre Chancen und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.

Wie formuliere ich ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis muss wahr und wohlwollend formuliert sein, um der/dem Arbeitnehmer/-in nicht zu schaden. Wir helfen bei der Erstellung eines rechtlich korrekten Zeugnisses, das die Leistungen angemessen widerspiegelt und gesetzliche Standards erfüllt.

Was ist bei einem schwelenden Arbeitsplatzkonflikt zu beachten?

Arbeitsplatzkonflikte sollten frühzeitig geklärt werden, um Eskalationen zu verhindern. Mediation kann helfen, nachhaltige Lösungen zu finden. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten und begleiten Sie bei Verhandlungen.

Müssen Überstunden ausbezahlt oder kompensiert werden?

Überstunden sind entweder zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Wir prüfen Ihren Anspruch und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Was gibt es beim Personalverleih zu wissen?

Der Personalverleih unterliegt strengen Regelungen, einschliesslich Bewilligungspflicht und Mindestarbeitsbedingungen. Wir helfen Ihnen, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten als Entleiher oder Verleiher.

Ist das nachvertragliche Konkurrenzverbot gültig vereinbart worden?

Ein nachvertragliches Konkurrenzverbot ist nur gültig, wenn es angemessen schriftlich vereinbart und begründet ist. Es muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und darf die/den Arbeitnehmer/-in nicht übermässig einschränken. Wir überprüfen Ihre Vereinbarung.

Ist der Bonus auch im gekündigten Arbeitsverhältnis zu bezahlen?

Ob ein Bonus im gekündigten Arbeitsverhältnis fällig ist, hängt von der vertraglichen Regelung ab. Wenn der Bonus Lohnbestandteil ist, besteht oft ein Anspruch. Wir klären Ihre Rechte und helfen bei der Durchsetzung.

Was bedeutet Freistellung?

Bei einer Freistellung ist der Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht entbunden, erhält jedoch weiterhin den Lohn. Eine Freistellung kann widerruflich oder unwiderruflich erfolgen und dient oft zur Überbrückung der Kündigungsfrist. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten.

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Ob Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Fragen zum Arbeitsverhältnis haben – wir unterstützen Sie mit Rat und Tat. Gerne vertreten wir Sie im Rahmen von gütlichen Verhandlungen sowie in gerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Ihre Ansprechpartner zum Thema: [Arbeiten]

Möchten Sie Ihren Arbeitsvertrag überprüfen lassen?

Eine Vertragsprüfung schützt vor unerwarteten Risiken und sichert Ihre Rechte. Wir analysieren Ihren Arbeitsvertrag, um ungünstige Klauseln zu identifizieren und sicherzustellen, dass alle Regelungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. So können Sie Streitigkeiten vermeiden und gut informiert entscheiden.

Beabsichtigen Sie, eine Kündigung auszusprechen?

Kündigungen erfordern die Einhaltung formeller Voraussetzungen, wie Fristen und klare Begründungen. Wir beraten Sie, um eine rechtlich einwandfreie Kündigung zu gewährleisten und unnötige Konflikte zu vermeiden. So bleiben Sie rechtlich abgesichert.

Wollen Sie ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich auflösen?

Einvernehmliche Auflösungen sollten in einer Aufhebungsvereinbarung festgehalten werden, die alle wichtigen Punkte regelt, etwa Abfindungen und Freistellungen. Wir stellen sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und zukünftige Ansprüche ausgeschlossen sind.

Wann darf fristlos gekündigt werden?

Fristlose Kündigungen sind nur bei gravierenden Pflichtverletzungen zulässig. Diese müssen sofort und nachvollziehbar begründet werden. Wir beraten Sie, um sicherzustellen, dass eine solche Massnahme rechtlich Bestand hat.

Wie wehre ich mich gegen eine missbräuchliche Kündigung?

Bei einer missbräuchlichen Kündigung können Sie eine Entschädigung fordern. Sie müssen während der Kündigungsfrist eine schriftliche Einsprache erheben und die Entschädigung innert 180 Tagen prozessual geltend machen. Wir prüfen Ihre Chancen und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.

Wie formuliere ich ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis muss wahr und wohlwollend formuliert sein, um der/dem Arbeitnehmer/-in nicht zu schaden. Wir helfen bei der Erstellung eines rechtlich korrekten Zeugnisses, das die Leistungen angemessen widerspiegelt und gesetzliche Standards erfüllt.

Was ist bei einem schwelenden Arbeitsplatzkonflikt zu beachten?

Arbeitsplatzkonflikte sollten frühzeitig geklärt werden, um Eskalationen zu verhindern. Mediation kann helfen, nachhaltige Lösungen zu finden. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten und begleiten Sie bei Verhandlungen.

Müssen Überstunden ausbezahlt oder kompensiert werden?

Überstunden sind entweder zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Wir prüfen Ihren Anspruch und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Was gibt es beim Personalverleih zu wissen?

Der Personalverleih unterliegt strengen Regelungen, einschliesslich Bewilligungspflicht und Mindestarbeitsbedingungen. Wir helfen Ihnen, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten als Entleiher oder Verleiher.

Ist das nachvertragliche Konkurrenzverbot gültig vereinbart worden?

Ein nachvertragliches Konkurrenzverbot ist nur gültig, wenn es angemessen schriftlich vereinbart und begründet ist. Es muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und darf die/den Arbeitnehmer/-in nicht übermässig einschränken. Wir überprüfen Ihre Vereinbarung.

Ist der Bonus auch im gekündigten Arbeitsverhältnis zu bezahlen?

Ob ein Bonus im gekündigten Arbeitsverhältnis fällig ist, hängt von der vertraglichen Regelung ab. Wenn der Bonus Lohnbestandteil ist, besteht oft ein Anspruch. Wir klären Ihre Rechte und helfen bei der Durchsetzung.

Was bedeutet Freistellung?

Bei einer Freistellung ist der Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht entbunden, erhält jedoch weiterhin den Lohn. Eine Freistellung kann widerruflich oder unwiderruflich erfolgen und dient oft zur Überbrückung der Kündigungsfrist. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten.

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