Die Überbauung eines Grundstücks und der anschliessende Verkauf erfordert sorgfältige rechtliche Planung. Wir beraten Sie zu Baugesuchen und Grundstückgeschäften, um Risiken zu minimieren und Ihre Interessen zu sichern.
Einspracheverfahren können den Bau erheblich verzögern oder gar verhindern. Wir analysieren die Einsprache, prüfen deren Rechtmässigkeit und unterstützen Sie dabei, Ihre Baupläne rechtlich durchzusetzen oder eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Ja, Stockwerkeigentum kann auch auf Basis von Bauplänen errichtet werden. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung der notwendigen Verträge und Dokumente, um die rechtliche Grundlage für zukünftiges Stockwerkeigentum zu schaffen.
Das Bau- und Zonenreglement beeinflusst, wie Grundstücke in Ihrer Gemeinde genutzt oder überbaut werden können. Wir klären Ihre Fragen und prüfen Ihre Projekte auf Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.
Das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) regelt den Rechtsverkehr mit landwirtschaftlichem Boden durch Bestimmungen über den Erwerb, die Teilung und die Verpfändung. Wir beraten Sie zu Vorkaufsrechten, Bewilligungen und den gesetzlichen Einschränkungen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Das Notwegrecht erlaubt den Zugang zu einem Grundstück, das von einer öffentlichen Strasse aus nicht ohne Zustimmung der Nachbarn zugänglich ist. Wir prüfen Ihre Situation, klären die Voraussetzungen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen in Bezug auf das Notwegrecht.
Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern können verschiedene Aspekte betreffen, beispielsweise Mängel an der Mietsache, Mietzinserhöhungen oder (missbräuchliche) Kündigungen. Wir beraten Sie umfassend und vertreten Ihre Interessen aussergerichtlich oder vor Gericht.
Eine Kündigungsanfechtung oder die Erstreckung eines Mietverhältnisses erfordert schnelles Handeln (30 Tage seit Erhalt der Kündigung) und eine klare Begründung. Wir prüfen Ihre Chancen und unterstützen Sie bei den notwendigen rechtlichen Schritten.
Nachbarschaftskonflikte können sich um Themen wie Lärm- und Geruchsbelästigung, fehlende Grenzabstände oder übermässige Bepflanzung drehen. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten und helfen Ihnen, Konflikte einvernehmlich oder – falls notwendig – auch gerichtlich zu lösen.
Handwerker und Unternehmer, die an einem Bau beteiligt sind, haben das Recht auf Errichtung eines Grundpfandes für ihre offenen Forderungen. Das Pfandrecht muss innerhalb von vier Monaten seit dem «letzten Hammerschlag» zumindest provisorisch im Grundbuch eingetragen werden. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen in Bezug auf das Bauhandwerkerpfandrecht.
Die Überbauung eines Grundstücks und der anschliessende Verkauf erfordert sorgfältige rechtliche Planung. Wir beraten Sie zu Baugesuchen und Grundstückgeschäften, um Risiken zu minimieren und Ihre Interessen zu sichern.
Einspracheverfahren können den Bau erheblich verzögern oder gar verhindern. Wir analysieren die Einsprache, prüfen deren Rechtmässigkeit und unterstützen Sie dabei, Ihre Baupläne rechtlich durchzusetzen oder eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Ja, Stockwerkeigentum kann auch auf Basis von Bauplänen errichtet werden. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung der notwendigen Verträge und Dokumente, um die rechtliche Grundlage für zukünftiges Stockwerkeigentum zu schaffen.
Das Bau- und Zonenreglement beeinflusst, wie Grundstücke in Ihrer Gemeinde genutzt oder überbaut werden können. Wir klären Ihre Fragen und prüfen Ihre Projekte auf Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.
Das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) regelt den Rechtsverkehr mit landwirtschaftlichem Boden durch Bestimmungen über den Erwerb, die Teilung und die Verpfändung. Wir beraten Sie zu Vorkaufsrechten, Bewilligungen und den gesetzlichen Einschränkungen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Das Notwegrecht erlaubt den Zugang zu einem Grundstück, das von einer öffentlichen Strasse aus nicht ohne Zustimmung der Nachbarn zugänglich ist. Wir prüfen Ihre Situation, klären die Voraussetzungen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen in Bezug auf das Notwegrecht.
Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern können verschiedene Aspekte betreffen, beispielsweise Mängel an der Mietsache, Mietzinserhöhungen oder (missbräuchliche) Kündigungen. Wir beraten Sie umfassend und vertreten Ihre Interessen aussergerichtlich oder vor Gericht.
Eine Kündigungsanfechtung oder die Erstreckung eines Mietverhältnisses erfordert schnelles Handeln (30 Tage seit Erhalt der Kündigung) und eine klare Begründung. Wir prüfen Ihre Chancen und unterstützen Sie bei den notwendigen rechtlichen Schritten.
Nachbarschaftskonflikte können sich um Themen wie Lärm- und Geruchsbelästigung, fehlende Grenzabstände oder übermässige Bepflanzung drehen. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten und helfen Ihnen, Konflikte einvernehmlich oder – falls notwendig – auch gerichtlich zu lösen.
Handwerker und Unternehmer, die an einem Bau beteiligt sind, haben das Recht auf Errichtung eines Grundpfandes für ihre offenen Forderungen. Das Pfandrecht muss innerhalb von vier Monaten seit dem «letzten Hammerschlag» zumindest provisorisch im Grundbuch eingetragen werden. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen in Bezug auf das Bauhandwerkerpfandrecht.